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  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.als-verlag.de veröffentlichten Website der ALS-Verlag GmbH.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    • Office-Dokumente und PDF-Dateien
    • Tabellen
    • Formulare
    • ältere Videos

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 20.08.2024 erstellt und zuletzt am 23.01.2025 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@als-verlag.de mit dem Betreff „Barrieren melden“ an.

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.